Videoüberwachung von Firmengelände und Arbeitsplatz: Diese Regelungen müssen Sie beim Einsatz von Kameras beachten

Die Videoüberwachung von Firmengeländen und Arbeitsplätzen ist mittlerweile für viele Unternehmer ein probates Mittel zur Prävention oder Aufklärung von Straftaten wie Diebstahl oder Vandalismus. So ist beispielsweise der Einsatz von hochauflösenden Kameras, etwa in Türbereichen von Gewerbeobjekten, ein wesentlicher Bestandteil des elektronischen Einbruchschutzes.

Dennoch dürfen Sie als Eigentümer oder Geschäftsführer nicht ohne Weiteres Videokameras installieren lassen bzw. einsetzen: Für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz und auf Firmengeländen gelten strenge gesetzliche Vorschriften, die Sie unbedingt einhalten müssen, wenn Sie Rechtsstreitigkeiten und ggf. Bußgelder vermeiden möchten.

Da die Gesetzeslage nicht in allen Fällen eindeutig ist und sich Regelungen im Laufe der Zeit ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich vor der Installation eines Videoüberwachungssystems entweder bei spezialisierten Dienstleistern wie etwa unserem Sicherheitsdienst Berlin oder einem Fachanwalt über die gesetzeskonformen Einsatzmöglichkeiten zu informieren. Dieser Artikel kann eine solche Beratung nicht ersetzen. Aber wir möchten Ihnen einen ersten Überblick darüber geben, was Sie in puncto Überwachungskameras beachten müssen.

Videoüberwachung, Kamerainstallation Berlin | Detektiv Berlin - Accaoui Security & Service GmbH Sicherheitsdienst Berlin

Vorsicht bei der Videoüberwachung von Firmengeländen

An jeder Ecke Kameras – das ist heute keine Seltenheit mehr, sondern gängige Praxis. Das bedeutet aber nicht, dass die Videoüberwachung überall und jederzeit erlaubt ist. Ihr Einsatz ist unter anderem im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wie auch in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt, welche vor allem die Wahrung von Persönlichkeitsrechten im Blick haben. Denn bei der Videoüberwachung prallen die Interessen von Unternehmern oder Eigentümern auf die Interessen der gefilmten Personen wie etwa Angestellte oder Kunden.

Prinzipiell ist die Videoüberwachung von Firmengeländen zwar erlaubt, aber ihrem Einsatz sind strenge rechtliche Grenzen gesetzt:

  • Sie müssen für die Nutzung von Überwachungskameras einen berechtigten Grund haben.
    So liegt es sicherlich in Ihrem Interesse, Ihr Eigentum oder Ihr Hausrecht zu schützen. Allerdings ist eine Videoüberwachung nur dann zulässig, wenn andere Mittel (zum Beispiel einbruchssichere Türen oder Alarmsysteme) dazu allein nicht ausreichen.
  • Die installierten Videokameras dürfen nur das eigene Firmengrundstück und keine Töne aufzeichnen.
    So ist es nicht erlaubt, dass auf den Aufnahmen beispielsweise auch angrenzende oder benachbarte Grundstücke, Gebäude oder öffentliche Straßen, Gehwege oder Parkplätze sichtbar sind. Darüber hinaus sind keine Audioaufzeichnungen zulässig und müssen ggf. in der Kamerakonfiguration deaktiviert werden.
  • Sie müssen alle eventuell Betroffenen über die Videoüberwachung informieren.
    Ein gut sichtbares Hinweisschild ist dabei das Minimum. In den meisten Fällen sind zudem ein Aushang mit zusätzlichen erläuternden Angaben und ggf. sogar die Einverständniserklärung Betroffener erforderlich – etwa, wenn Sie an oder in einem Mietsobjekt Kameraüberwachung einsetzen möchten.
  • Die Aufnahmen dürfen nicht dauerhaft gespeichert werden.
    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Aufnahmedaten nur so lange gespeichert werden dürfen, bis der damit verfolgte Zweck erfüllt ist. Wann das der Fall ist, ist nicht so leicht zu sagen – manche Datenschützer empfehlen die Löschung der Dateien nach 48 oder 72 Stunden.

Was Sie ferner insbesondere im Hinblick auf die DSGVO bei der Videoüberwachung von Firmengeländen berücksichtigen müssen, können Sie unter anderem in einem Kurzpapier der Datenschutzkonferenz nachlesen. Dort finden Sie auch Angaben darüber, auf was Sie bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz achten müssen, über die wir Sie im Folgenden informieren.

Videoüberwachung am Arbeitsplatz – wann und wie sie erlaubt ist

Die Überwachung von Büroangestellten und Mitarbeitern durch Kameras ist ein besonders heikles Thema – nicht nur aus datenschutz-, sondern auch aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht. Viele Menschen fühlen sich durch eine Videoüberwachung an ihrem Arbeitsplatz übermäßig kontrolliert und unter Druck gesetzt. Das kann sogar dazu führen, dass selbst Kameras, die nicht direkt auf den Arbeitsplatz einer Person gerichtet sind, trotzdem arbeitsrechtlich problematisch werden können.

Wägen Sie also vor der Installation von Überwachungskameras genau ab, welche Vor- und Nachteile sich daraus für Sie und Ihre Mitarbeiter ergeben und wessen Interessen am Ende tatsächlich überwiegen. Entscheiden Sie sich für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz, sollten Sie neben den bereits erwähnten unter anderem auch die folgenden Punkte berücksichtigen:

  • Auch hier müssen Sie einen berechtigten Grund für die Videoüberwachung nachweisen können.
    Dazu zählt etwa die Vermeidung von Diebstählen, jedoch nicht die grundlegende Arbeitszeitenüberwachung oder die Kontrolle der Arbeitsleistung von Mitarbeitern.
  • Sie müssen vor der Anbringung der Kameras alle betroffenen Arbeitnehmer informieren und schriftlich ihr Einverständnis einholen.
    Sie sind unter anderem in der Pflicht, Ihrer Belegschaft mitzuteilen, welchem Zweck die Videoüberwachung am Arbeitsplatz dienen soll. Für die schriftliche Einverständniserklärung können Sie sich etwa auf der Website datenschutz.org ein Muster herunterladen und anpassen.
  • Räume, in denen sich Mitarbeiter eher privat aufhalten, sind tabu.
    Damit sind Räumlichkeiten wie etwa Schlafbereiche, Pausenräume, Umkleiden oder Sanitäranlagen gemeint. Hier dürfen keine Kameras installiert werden.
  • Die Videoüberwachung muss für alle Betroffenen gut sichtbar sein.
    Der Einsatz von versteckten Kameras ist nur vorübergehend und bei berechtigen Anlässen gestattet – etwa, wenn ein Mitarbeiter des Diebstahls verdächtigt wird. Übrigens: Beim Einsatz von Attrappen mag zwar der Datenschutz nicht relevant werden, trotzdem sind sie arbeitsrechtlich bedenklich.

Des Weiteren empfehlen Juristen vor der Installation von Kameras (sofern noch nicht geschehen) die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten – auch bei weniger als 20 datenschutzrelevanten Mitarbeitern. Ist ein Betriebsrat vorhanden, ist dieser ebenfalls einzubeziehen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Videoüberwachung?

Wie Sie vermutlich festgestellt haben, ist die Videoüberwachung von Firmengeländen und Arbeitsplätzen nicht nur technisch, sondern auch rechtlich eine komplexe Angelegenheit. Wenn Sie sich darüber genauer informieren möchten, kontaktieren Sie uns. Unser Team von qualifizierten Sicherheitstechnikern berät Sie gern darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Sicherung Ihrer Geschäftsobjekte bzw. -bereiche haben.

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung und wissen genau, worauf Sie beim Einsatz von Kameras achten müssen. Sie bringen moderne Überwachungssysteme nicht nur gesetzeskonform an, sondern unterstützen Sie auch bei der Auswertung der Aufnahmen – auf Wunsch rund um die Uhr. Informieren Sie sich jetzt im Rahmen unseres Sicherheitstechnikangebots über unsere Kamerainstallation.

Wie sieht unser Sicherheitsdienst für Ihr Event konkret aus?

Unser umfassender Service beginnt schon lange, bevor Ihr Event stattfindet. Gemeinsam entwickeln unsere Sicherheitsexperten mit Ihnen ein umfassendes Sicherheitskonzept, welches ganz individuell auf Ihr Event angepasst wird. Dazu gehört natürlich auch das Thema Brandschutz. Sämtliche mögliche Gefahren, Bedrohungen und Konfliktpotenziale werden dabei von unseren erfahrenen Kollegen bedacht und die nötigen Vorkehrungen getroffen, diese zu vermeiden.

Anhand des Sicherheitskonzeptes geht es danach an die benötigte Einsatzplanung. Dazu gehören auch die Planung der Absperrungen und Leitsysteme der Gäste und Besucher sowie die Umsetzung der nötigen Brandschutzmaßnahmen vor Ort.

Sobald Ihre Veranstaltung beginnt, sind wir vor Ort und schützen Rettungswege, Notausgänge sowie Bühnen und Backstage-Bereiche. Auch an den Ein- und Ausgängen sorgen unsere umfassend ausgebildeten Kräfte für einen reibungslosen Ablauf.

Sicherheitskräfte, die nicht auffallen

In manchen Fällen ist es sehr ratsam, dass das Security-Personal schon von Weitem gut erkennbar ist und auffällt. Dies hat vor allem bei der Bewachung von Eingängen oder Rettungswegen eine starke Wirkung und erzeugt bei den Gästen ein sicheres Gefühl.
Manchmal ist es aber auch sinnvoll, wenn die Sicherheitskräfte nicht sofort auffallen. Denn ganz egal, ob es sich um ein spektakuläres Konzert mit Tausenden Zuschauern oder um einen glamourösen Saal mit geladenen Gästen handelt, Ihre Gäste sollen sich wohlfühlen und die Zeit genießen.

Solange alles nach Plan verläuft, halten wir uns während der Feierlichkeiten diskret im Hintergrund und treten nur in Erscheinung, wenn es nötig ist. Somit wird es Ihren Gästen, außer an besonderen Sicherheitspunkten, kaum auffallen, dass wir da sind. Selbstverständlich gehören gute Umgangsformen sowie soziale und fachliche Kompetenz zu den Qualitätsstandards von Accaoui Berlin.

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